Für Arbeitgeber
Was ist Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)?
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) bezeichnet die systematische Gestaltung gesundheitsförderlicher Strukturen und Prozesse im Unternehmen. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden langfristig zu erhalten und zu fördern.
Ein zentraler Bestandteil des BGM ist die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Sie umfasst konkrete Maßnahmen zur Stärkung der physischen und psychischen Gesundheit – etwa Bewegungsprogramme, ergonomische Beratung oder Stressprävention.
Während BGF einzelne Maßnahmen beschreibt, steht BGM für den strategischen Rahmen, in dem Gesundheit als fester Bestandteil der Unternehmenskultur verankert wird.
Warum lohnt sich Gesundheitsförderung wirtschaftlich?
Zahlreiche Studien zeigen:
Investitionen in die betriebliche Gesundheitsförderung zahlen sich aus.
Je nach Studie liegt der Return on Investment (ROI) im Bereich von 1:2 bis 1:6 – das bedeutet:
Für jeden investierten Euro können zwei oder mehr Euro durch reduzierte Fehlzeiten, geringere Krankheitskosten und gesteigerte Produktivität eingespart werden. Überlegen Sie doch einmal, was sie ein kranker Mitarbeiter pro Arbeitstag kostet.
Gesundheitsförderung wirkt sich positiv aus auf:
Reduktion von Muskel-Skelett-Beschwerden
Weniger krankheitsbedingte Ausfälle
Höhere Mitarbeiterzufriedenheit
Gesteigerte Leistungsfähigkeit
Stärkere Mitarbeiterbindung
Attraktivität als Arbeitgeber
Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel wird ein gesundheitsorientiertes Arbeitsumfeld zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil.
Vorteile für Alle Seiten
Vorteile für Arbeitgeber
Senkung krankheitsbedingter Ausfallzeiten
Erhalt der Arbeitsfähigkeit bis ins höhere Erwerbsalter
Verbesserung des Betriebsklimas
Stärkung der Arbeitgebermarke
Steuerliche Fördermöglichkeiten
Nachhaltige Unternehmenskultur
Vorteile für Mitarbeitende
Reduktion körperlicher Beschwerden
Mehr Energie und Belastbarkeit
Verbesserte Stressbewältigung
Individuelle Unterstützung am Arbeitsplatz
Wertschätzung durch den Arbeitgeber
Gesundheit wird so zu einem gemeinsamen Anliegen – mit messbarem Mehrwert für beide Seiten.
Nachteile: Keine, denn gute Gesundheitsförderung kostet Sie nichts!
Finanzierungsmöglichkeiten
Steuerfreie Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG
Arbeitgeber können pro Mitarbeitendem bis zu 600 € pro Jahr (entspricht 50 € monatlich) steuer- und sozialversicherungsfrei für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden.
Rechtsgrundlage ist § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG).
Begünstigt sind Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung, sofern sie den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen.
Das bedeutet konkret:
Die Leistungen sind für Mitarbeitende steuerfrei.
Es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Der Betrag wird nicht auf das Gehalt angerechnet.
Wichtig ist, dass die Maßnahmen qualitätsgesichert sind – hier kommen zertifizierte Präventionsangebote ins Spiel, wie ich Sie Anbiete (siehe Leistungen).
Förderung über das Präventionsbudget der Krankenkassen (§ 20 SGB V)
Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, jährlich Mittel für Präventionsmaßnahmen bereitzustellen. Diese sogenannten Präventionsetats können unter bestimmten Voraussetzungen auch in Unternehmen eingesetzt werden.
Wenn Kurse den Qualitätsanforderungen der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) entsprechen, können:
Mitarbeitende eine anteilige oder vollständige Kostenerstattung durch ihre Krankenkasse erhalten
oder Maßnahmen im Rahmen betrieblicher Kooperationen unterstützt werden
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt in Abstimmung mit den jeweiligen Krankenkassen. Wenden Sie sich hierfür an Ihren persönlichen Berater der Krankenkasse.
ZPP-zertifizierte Kurse – Was bedeutet das?
Ein Teil meiner Präventionskurse ist durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert.
Die ZPP prüft im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen, ob ein Kurs:
wissenschaftlich fundiert ist
qualitätsgesichert durchgeführt wird
klar definierte Präventionsziele verfolgt
den gesetzlichen Vorgaben nach § 20 SGB V entspricht
Für Unternehmen bedeutet das:
Rechtssicherheit bei der steuerlichen Förderung
Möglichkeit der Bezuschussung durch Krankenkassen
geprüfte Qualität und evidenzbasierte Inhalte
So stellen wir sicher, dass Maßnahmen nicht nur gut gemeint, sondern auch wirksam sind.
Individuelle Beratung
Jedes Unternehmen ist anders – und genauso individuell sollten Gesundheitsmaßnahmen gestaltet sein.
Gerne berate ich Sie persönlich zu:
geeigneten Maßnahmen für Ihr Unternehmen
steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
Förderoptionen über Krankenkassen
modularen oder langfristigen Konzepten
Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam ein passendes Konzept für Ihr Unternehmen entwickeln.

